Das Arbeitsschutzgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen beschreiben die rechtliche Grundlage für ein zwingendes Handeln im Arbeitsschutz.
Um die Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen für alle Mitarbeiter sicherzustellen, ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein wirksames Instrument.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Analyse des Unternehmens im Bereich Arbeitssicherheit. Diese beschreibt alle notwendigen Aktivitäten zum Schutz aller Mitarbeiter.
Mit Unterweisungen aller Beschäftigten wird sicher gestellt, dass Gesundheitsgefährdungen erkannt werden und sachgerecht auf diese reagiert wird.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Unfallverhütung zu unterstützen und zu beraten. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, ein alternatives Betreuungsmodell zu wählen, dies ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl (bis 50 Beschäftigte) und der Einbindung des Unternehmers, er muss aktiv im Alltag des Unternehmens eingebunden sein.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die „richtigen“ Schutzmaßnahmen etabliert werden können. Es wird sich dabei zweckmäßigerweise an den individuellen Faktoren des Unternehmens wie Betriebsart und Betriebsgröße orientiert. Somit ist die Gefährdungsbeurteilung Führungsinstrument und Planungsgrundlage für die betriebliche Organisation und Arbeitsabläufe.
Um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am wirkungsvollsten sicherzustellen, ist es am sinnvollsten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Unternehmensstruktur und die Abläufe zu integrieren. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind dabei ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Beschäftigten so zu unterweisen, dass diese Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen und sachgerecht auf diese reagieren können. Für eine regelgerechte Unterweisung muss diese passgenau an der jeweilige Arbeitssituation im Betrieb ausgerichtet werden. Des Weiteren ist diese in regelmäßigen Abständen durchzuführen.
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